- nach Sicht zahlbar
- nach Sicht zahlbarna zicht betaalbaar
Wörterbuch Deutsch-Niederländisch. 2015.
Wörterbuch Deutsch-Niederländisch. 2015.
Sicht — Sicht, der Zeitpunkt, an welchem ein Wechsel (Sichtwechsel) seitens des Inhabers dem Bezogenen vorgelegt wird: zu sofortiger Zahlung, wenn der Wechsel »bei (auf) S.«, oder zum Akzept, wenn er einige Zeit »nach S.« zahlbar ist. (S. auch… … Kleines Konversations-Lexikon
Sicht — Aspekt; Ansicht; Perspektive; Sichtfeld; Anschauungsweise; Standpunkt; Gesichtspunkt; Sichtweise; Blickrichtung; Blickwinkel; Aussicht; An … Universal-Lexikon
Sicht — sehen: Das gemeingerm. starke Verb mhd. sehen, ahd. sehan, got. saíhʋan, engl. to see, schwed. se beruht mit verwandten Wörtern in anderen idg. Sprachen auf der idg. Wurzel *seku̯ »bemerken, sehen«. Deren eigentliche Bedeutung »‹mit den Augen›… … Das Herkunftswörterbuch
Wechsel [1] — Wechsel (neulat. Cambium, ital. Lettera di cambio, franz. Lettre de change. engl. Bill of exchange), eine formelle Urkunde (Wechselbrief) über das Versprechen einer Geldsumme ohne Gegenversprechen. Der W., dessen Vorgeschichte bis in das Altertum … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Frachtenstundung — (répit pour le paiement de la taxe; respite) ist die Kreditierung von Frachtbeträgen. Die Eisenbahn verzichtet auf sofortige Bezahlung der fälligen Frachten aus Gründen der Geschäftsvereinfachung und zur Vermeidung unnötigen Bargeldumlaufs, indem … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Verfalltag — 1. Begriff: Ein bestimmter Tag, an dem eine verbriefte oder unverbriefte Forderung fällig wird. 2. Wechselrecht: Tag, an dem der ⇡ Wechsel fällig ist. Ein Wechsel kann gezogen werden: (1) Auf Sicht (⇡ Sichtwechsel); (2) auf eine bestimmte Zeit… … Lexikon der Economics
Wechsel [2] — Wechsel (fr. Lettre de change, engl. Bill of exchange, ital. Littera di cambio), ein in gesetzmäßiger Form ausgestelltes schriftliches Versprechen, durch welches der Aussteller sich nach dem geltenden Wechselrechte verpflichtet an eine darin… … Pierer's Universal-Lexikon
Wechsel — I. Begriff:Urkunde, die die unbedingte Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, eine bestimmte Geldsummen an eine im W. genannte Person oder deren Order zu zahlen. Die Urkunde muss im Text als W. bezeichnet sein und gilt kraft Gesetzes … Lexikon der Economics
Außenhandelsfinanzierung — i.w.S. Oberbegriff für die internationalen Zahlungs , Sicherungs und Finanzierungsinstrumente sowie die damit korrespondierenden internationalen Zahlungsbedingungen; i.e.S. Oberbegriff für Exportfinanzierung, Importfinanzierung und z.T. auch… … Lexikon der Economics
Monat — (Mond), im allgemeinen die Umlaufszeit des Mondes um die Erde. Da sich aber Anfang und Ende eines Mondumlaufs auf verschiedene Weise bestimmen lassen, so ergeben sich auch verschiedene Arten von Monaten. Die wahre Umlaufszeit des Mondes beträgt… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Checks — (engl., spr. Tscheks), 1) in England Anweisungen der. Kaufleute u. Privaten an die Banken od. Bankers, mit denen sie in Rechnung stehen, zahlbar nach Sicht. Sie vertreten die Stelle des Papiergeldes u. cursiren als solches, da es nur selten der… … Pierer's Universal-Lexikon